Sollten Sie bezüglich unseres Versicherungsschutzes noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns.
WICHTIGER HINWEIS!
Änderung des Kernergie-Ausschlusses und Ausschluss der Gefahren aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung.
Ab den 01. Januar 2005 werden folgende Gefahren ausgeschlossen:
aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen.
der Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung
In Abänderung vorstehender Bestimmung sind Schäden an den versicherten Gütern versichert, wenn Sie durch radioaktive Isotope (außer Kernbrennstoff) entstanden sind, soweit solche Isotope für kommerzielle, landwirtschaftliche, medizinische, wissenschaftliche oder ähnliche friedliche Zwecke bereitgestellt, transportiert, gelagert oder genutzt werden.
Liegen Ihrem Vertrag andere international anerkannte Bedingungen, wie z.B. die Institute Cargo Clauses zugrunde, wird von den versicherern die "Institute Radioactive Contamination, Chemical, Biological, Biochemical and Electromagnetic Weapons Exclusion Clause" vereinbart.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen zwecks weiterer Auskünfte gern zur Verfügung.
|